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  alles anzeigen | Übersicht | Festsitzender Zahnersatz | Herausnehmbarer Zahnersatz | Implantatprothetik

Die Prothetik – ein Bereich der Zahnheikunde mit einem riesigen Behandlungsspektrum – kommt dann zum EInsatz, wenn verlorengeganene Zähne durch Künstliche ersetzt werden müssen.

Mit Hilfe der Prothetik kann die verlorengegangene Kaufunktion wiederhergestellt werden und der Mensch in seiner Ästhetik rehabilitiert werden.

Viele Menschen denken heute noch bei Zahnersatz an Omas Prothese, die nachts getrennt von ihrer Besitzerin im Wasserglas ruhte und viele Patienten stellen sich die Frage, ob denn jede Zahnlücke versorgungswürdig ist.

Um diese Frage zu beantworten, muss bedacht werden, dass jeder einzelnde Zahn im komplexen Gefüge des Kausystems seinen SInn und eine Funktion hat. Fehlt ein Teil des großen Ganzen, so kann es zu Störungen des Gleichgewichts kommen, dahingehend dass

  • Kippungen der Nachbarzähne in die Lücken auftreten, die dann wiederum zu Stöungen der Kaufunktion führen können,
  • gegenüberliegende Zähne in die Lücken hineinwachsen, da sie nicht mehr abgestützt werden,
  • es zu Bissverschiebungen und schmerzhaften Kiefergelenksbeschwerden kommen kann, die sogar Auswirkungen auf die Nacken- u. Schultermuskulatur haben können,
  • die Ästhetik eines Menschen erheblich beeinträchtigt ist, wenn Zähne im sichtbaren Bereich fehlen,
  • Sprachprobleme auftreten können, da viele Laute an der HInterseite der Schneidezähne gebildet werden (z.B. Sprachproblem Lispeln),
  • vor allen Dingen die Kaufunktion erheblich beeinträchtigt ist, so dass es zu Störungen beim Abbeißen oder der Zerkleinerung der Nahrung kommen kann, was wiederum internistische Probleme nach sich ziehen kann (z.B. Magenprobleme).

In bestimmten Behandlungsfällen ist es jedoch möglich, bei Fehlen des letzten Zahnes einer Zahnreihe mit einer sog. „verkürzten Zahnreihe“ ohne Auswirkungen auf das Kausystem zu bleiben. Dies muss jedoch in jedem Behandlungsfall individuell festgestellt werden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Nicht versorgt werden müssen Zahnlücken, die fehlende Weisheitszähne hinterlassen sowie Zahnlücken, die so klein sind, dass eine ausreichende Abstützung für die Restzähne vorhanden ist.

Die Prothetik kann eingeteilt werden in:

  1. Festsitzender Zahnersatz
    • Kronen
    • Brücken
    • Veneers
  2. Herausnehmbaren Zahnersatz
    • abnehmbare Brücken
    • Teilprothese
    • Vollprothese
  3. Implantatgetragener Zahnersatz

1. Festsitzender Zahnersatz

Kronen

Gründe, die eine Überkronung notwendig und sinnvoll machen können sein:

  • großflächige Zerstöung einer Zahnkrone durch Karies, so dass aus statischen Gründen eine Füllung nicht mehr sinnvoll erscheint
  • wurzelbehandelete Zähne, die oft spröde und brüchig sind und vor Bruch geschützt werden müssen
  • Schutz und Formgebung eines Zahnes vor Aufnahme einer Zahnklammer an einer Prothese
  • nach einem Unfall, wenn so viel Zahnsubstanz verloren gegangen ist, dass eine langfristige Therapie mit einer Füllung nicht mehr sinnvoll erscheint
  • bei angeborenen Zahndefekten,
  • bei starken Zahnsubstanzverlusten, die auf Knirschen, Ess-Brech-Sucht oder übertriebenen Konsum von stark säurehaltigen Getränken zurückzuführen sind
  • bei starken Zerstöungen von Milchzähnen, die als Platzhalter für die bleibenden erhalten werden sollen. Hierbei werden konfektionierte Kronen verwendet, die nicht in einem zahntechnischen Labor hergestellt werden müssen.

Eine Einteilung der Kronen...

... kann nach dem Material (metallisch, zahnfarben), nach der Art der Verblendung (Kunststoff, Keramik, unverblendet) oder nach der Präparationsart erfolgen.

Bewährt, wenn auch etwas vereinfacht, hat sich folgendes Schema:

  • Eine Vollgusskrone ist die „Standardkrone“ im nicht sichtbaren Bereich. Sie kann aus Edelmetall (sog. Goldlegierungen) oder aus NEM (Nichtedelmetall) und deswegen kostengünstiger gearbeitet werden.
  • Eine Verblendkrone besteht aus einem nach der Einglieberung nicht mehr sichtbarem Metallkäppchen und einem zahnfarbenen Überzug, der meistens aus Keramik besteht.
  • Eine Vollkeramikkrone ist eine Krone, die meist aus Keramtik ohne Grundgerüst aus Metall besteht und gerne im sichtbaren Zahnbereich oder bei vorliegender Allergie verwendet wird.
  • Eine Teilkrone bedeckt nicht die komplette Zahnkrone, sondern nur einen bestimmten Teil davon.
  • Eine Teleskopkrone gilt als Veranderungselement bei herausnehmbaren Arbeiten und dient als Abstützung und Verankerung derselben.

Behandlungsverlauf

Vor Anfertigung einer Krone ist immer eine gründliche Untersuchung notwendig um sicherzustellen, dass der Zahn noch lebt (Vitalitätstest mittels Kältespray), dass er noch ausreichend im Knochen verankert ist und dass die Wurzelspitze gesund ist. Deswegen ist vor Überkronung ein Röntgenbild unverzichtbar. Ebenso sollte das Zahnfleisch vor Überkronung gesund sein und keine Zahnfleischtaschen aufweisen. Auch müssen vor einer Überkronung die Formalitäten mit den Krankenkassen (Einreichen eines Heil- u. Kostenplanes, Genehmigung, etc.) abgewickelt sein sowie mit dem Patienten die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Kosten besprochen werden. Dies gilt bei gesetzlich versicherten Personen. Bei Privatpatienten wird auf deren Wunsch ebenfalls gerne ein Kostenvoranschlag erstellt. Dies liegt jedoch im Ermessen des Patienten.

In einem ersten Termin wird der Zahn – meistens unter örtlicher Betäubung – zur Aufnahme einer Krone präpariert, es werden zu Stabilisierung Aufbaufüllungen gelegt und sehr nervnahe Bereiche mit speziellen Materialien abgedeckt. Danach wird ein Abdruck des präparierten Zahnes genommen, ebenso ein Abdruck des Gegenkiefers und ein „Biss“, der Ober- und Unterkiefer in eine exakte Relation bringt. Danach erhält der Patient ein Provisorium, dass den Zahn schützt bis die neue Arbeit fertig ist. Sehr wichtig ist in dieser ersten SItzung auch eine Bestimmung der Zahnfarbe, denn der neue Zahn soll sich ja von den eigenen Zähnen nicht unterscheiden lassen. Dies gelingt in unserer Praxis sehr leicht, da wir über ein hauseigenes Praxislabor verfügen und unser Zahntechniker immer anwesend ist und den Patienten persönlich in Augenschein nehmen kann.

In einer zweiten Sitzung kontrolliert der Zahnarzt das hergestellte Werkstück auf exakten Sitz, prüft die Farbe und nimmt eventuell noch kleinere Korrekturen vor. Danach kann der neue Zahn fest zementiert werden. Dazu ist in der Regel keine örtliche Betäubung notwendig.

In einer abschließenden Kontrollsitzung – in der Regel 1-2 Wochen nach Eingliederung der Krone – möchten wir gerne wissen, wie zufrieden Sie mit Ihrem neuen Zahn sind, wir kontrollieren nochmals die Bisshöhe und die Vitalität. Kleinere Korrekturen können auch jetzt noch vorgenommen werden.

Brücken

Ist es trotz aller Bemühungen um Zahnerhaltung zum Verlust eines oder mehrere Zähne gekommen, so ist eine gängige zahnärztliche Behandlungsmethode, die entstandene Lücke durch eine festsitzende Brücke zu schließen.

Ähnlich wie bei den Kronen gibt es auch hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, eine Brücke zu arbeiten. Man kann unterscheiden nach Metallart (Edelmetall, NIchtedelmetall), nach Verblendart (Kunststoff, Keramik, unverblendet), nach der Größe (einspannig, mehrspannig) oder nach der Verankerung am Zahn selbst (aufzementiert, geklebt), Zusätzlich kann noch unterschieden werden nach Form und Platzierung des fehlenden Zahnes:

  • Bei Schwebebrücken liegt der fehlende Zahn nicht dem Zahnfleich auf, das Brückenglied ist „unterspülbar“. Diese Art von Brücken findet nur im nichtsichtbaren Seitenzahngebiert ihre Verwendung.
  • Bei Basisbrücken sitzt der fehlende Zahn dem Zahnfleich auf. Dies führt zu ästhetisch sehr anspruchsvollen Ergebnissen.
  • Bei Freiendbrücken grenzt der fehlende Zahn nicht beidseitig an einern Pfeilerzahn an, sondern befindet sich quer als Anhänger an einem Kronenblock.
  • Daneben existieren noch Sonderformen wie die Klebebrücke, die vor allen im jugendlichen Gebiss zum Einsatz kommt un die Inlaybrücke, bei der der fehlende Zahn nicht an zwei Kronen, sondern an Einlagefüllungen befestigt ist.
  • Herausnehmbare Brücken sind eine Sonderform dahingehend, dass der Patient in der Lage ist, die Brücke zur Reinigung herauszunehmen. Eingesetzt in den Mund entspricht die herausnehmbare Brücke in ihren Eigenschaften und ihrer Form nachezu der festsitzenden.

Die Herstellung einer Brücke erfolgt nach derselben Vorgehensweise wie die Herstellung einer Einzelkrone (→ siehe Kronen).

Veneers

Veneers sind hauchfeine, individuell gefertigte Keramikschalen – einer Kontaktlinse ähnlich – die auf die Frontzähne aufgeklebt werden und spektakuläre ästhetische Ergebnisse liefern.

Man unterscheidet:

  • konventionelle Veneers, die bis zu 1mm stark sind und bei denen der Zahn minimal abgetragen werden muss,
  • Non-Prep Veneers, die auf nicht präparierte Zähne aufgeklebt werden,
  • Kunststoffveneers, die der Zahnarzt im Direktverfahren unter Umgehung eines Labors direkt auf den Zahn modelliert.

Die Vorteile von Veneers sind in ihrer einzigartigen Verträglichkeit zu sehen. Darüber hinaus verhelfen sie ihren Trägern zu einem strahlend schönen Lächeln, indem die Farbe der natürlichen Zähne, aber auch die Zahnstellung korrigiert werden kann. Die natürliche Transparenz von Veneers gepaart mit hervorragenden Lichtbrechungseigenschaften verhelfen den Zähnen zu einem natürlich schönen Aussehen. Farbstabilität der Keramikschalen und nur ein geringer Zahnsubstanzverlust sichern auch langlebige Ergebnisse. Vorsicht ist jedoch geboten bei Personen, die über Nacht knirschen, bei Zähnen mit sehr großen Füllungen oder bei unzureichender Pflege.

Auch sollte bedacht werden, dass ein Zahn, der einmal ein Veneer trägt, immer ein Veneer oder eine Krone brauchen wird um optimal auszusehen, d.h. der – wenn auch minimale – Substanzverlust kann nicht mehr rückgängig gemacht werden (Ausnahme: Non-Prep Veneers).

Trotzdem sind die Keramikschalen eine hervorragende Möglichkeit, ein strahlendes Lächseln zu Zaubern. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

2. Herausnehmbarer Zahnersatz

Abnehmbare Brücken

Fehlen mehrere Zähne pro Kiefer oder sind die vorhandenen Zähne parodontal vorgeschädigt, so empfiehlt sich für den Patienten die sog. abnehmbare Brücke oder auch Teleskopbrücke genannt.

Diese Form vereinigt die Vorteile von festsitzendem mit den Vorteilen von herausziehbarem Zahnersatz. Diese prothetische Lösung ist bei Verlust eines Pfeilerzahnes sehr gut erweiterbar, sie lässt sich leicht reinigen und verleiht ihrem Träger das Gefühl festsitzend versorgt zu sein.

Als Nachteil kann gesehen werden, dass die herausnehmbare Brücke im Vergleich zur festsitzenden konstruktionsbedingt (Doppelkrone) etwas voluminöser ausfällt. Auch fallen bei der Herstellung einer herausnehmbaren Brücke höhere Kosten an als bei einer festsitzenden. Jedoch gilt die abnehmbare Brücke als wundervolle Möglichkeit, auch bei reduziertem Restgebiss dem Träger zu einem sicheren Kaugefühl und hervorragender Ästhetik zu verhelfen., wodurch ein erheblicher Beitrag zu mehr Lebensqualität geleistet wird.

Teilprothese

Teilprothesen kommen dann zum Einsatz, wenn pro Kiefer so viele Zähne fehlen, dass eine Brückenversorgung nicht mehr möglich ist.

Als Standardlösung – da zweckmäßig und kostengünstig kann hierbei die Klammerprothese angeführt werden. Dabei wird eine Prothesenbasis – meistens aus einer Kobald-Chrom-Molybdän-Legierung bestehend – über Klammern an den Restzähnen befestigt. Die fehlenden Zähne werden durch Kunststoffzähne ersetzt. Trotzdem kann ein sicherer Prothesenhalt nicht immer gewährleistet werden, da die Klammern durch eine geringe Auflagefläche keine sichere Führung der Prothese gewährleisten. Auch stören sich viele Patienten an der mangelnden Ästhetik dieser Versorgung, da die Klammern oft im sichtbaren Bereich liegen.

Wesentlich eleganter – da passgenauer und unsichtbarer – kann eine Prothese plaziert werden, die auf Teleskopen (Doppelkronen) oder Geschieben verankert ist. Hierbei wird dem Prothesenträger durch deutlich höhere Abzugskräfte im Vergleich zur Klammerprothese ein weitaus besseres Tragegefühl vermittelt und sowohl im Hinblick auf Funktion (unbeschwertes Essen) als auch auf Ästhetik (keine Klammern oder Metallanteile sichtbar) ein deutlich besseres Lebensgefühl vermittelt.

Sprechen Sie uns an mit all ihren prothetischen Sorgen und Problemen! Für jeden Patienten kann eine individuelle maßgeschneiderte Lösung gefunden werden. Scheuen Sie sich nicht! Wir sind für Sie da!

Vollprothese

Fehlen alle Zähne, so wird eine Vollprothese, auch totale Prothese oder 28er genannt,notwendig.

Diese wird nur von der Schleimhaut und dem Unterkiefer getragen und saugt sich durch einen dünnen Speichelfilm zwischen Prothese und Kieferkamm an der Schleimhaut fest.

Hergestellt werden solche Prothese aus speziellen Kunststoffen, die auch in einer antiallergischen Variante erhältlich sind. Kunststoffzähne ersetzen dann die fehlenden Eigenen und auch Zahnfarbe und Zahnform, sowie Bisshöhe und Bisslage müssen indviduell auf jeden einzelnen Patienten abgestimmt werden. Jedoch kommt es bei älteren Patienten oft zu einem Rückgang des Kieferknochens, so dass ein sicherer Halt der Prothese vor allem im Kieferknochen nicht immer gewährleistet werden kann.

Abhilfe in einer solchen Situation liefert die Implantatprothetik, die auch Patienten mit sehr ungünstigen Kieferverhältnissen wieder zu neuer Lebensqualität verhilft.

3. Implantatprothetik

Als Implantat bezeichnet man eine künstliche in den Kieferknochen eingebrachte Zahnwurzel, einem „Dübel“ vergleichbar, auf die dann über einen Aufbau ein künstlicher Zahn befestigt werden kann.

Die Leistungen der modernen Implantologie sind faszinierend und decken eine enorme Bandbreite an Anwendungsmöglichkeiten ab. Sowohl Einzelimplantate sind möglich (Vorteil: Nachbarzähne müssen nicht beschliffen werden) sowie auch die Vermeidung von herausnehmbarem Zahnersatz durch Pfeilenvermehrung. Am eindrucksvollsten sind jedoch die Ergebnisse in der Totalprothetik, indem man auch bei weniger günstigen Kieferverhältnissen dem Patienten ein sicheres Kaugefühl, eine einwandfreie Ästhetik verbunden mit einem neuen Lebensgefühl wiedergeben kann. Jedoch schützen Implantate auch vor Knochenverlust, der entsteht, wenn ein durch Zahnverlust nicht mehr belasteter Knochen zurückgeht (atrophiert). Kaufunktion und Ästhetik können bei einer implantatgetragenen Versorgung einer festsitzenden Versorgung mit Brücken oft nahezu gleichgesetzt werden.

Der operative Eingriff bei einer Implantatversorgung, vo dem viele Patienten unnötigerweise Angst haben, verläuft ähnlich wie bei einer Zahnentfernung und örtlicher Betäubung. Durch einen Schleimhautschnitt wird das Implantat im Knochen platziert und die Schleimhaut wieder vernäht. Danach sollte eine Einheilzeit von drei bis sechs Monaten erfolgen in der der Patient provisorisch versorgt wird oder auch seinen alten Zahnersatz weiter tragen kann. Anschließend kann dann die endgültige Versorgung erfolgen.

Auch Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes oder Organtransplantationen oder wenn der Patient Raucher ist gelten zwar nach wie vor als Risikofaktoren, führen jedoch nicht mehr zwingend dazu, dass eine Implantation nicht möglich wäre.

Zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Implantation ist jedoch eine genaue Diagnostik, die sowohl eine gründliche Anamnese über Gesundheitszustand des Patienten, wie auch ausführliche Gespräche über seine Wünsche und Vorstellungen beinhaltet. Ebenso sind Röntgenbilder und Abdrücke von dem Kiefer zwingend erforderlich.

Ärgern Sie sich nicht lange über schlecht haltende Prothesen oder wackelnden herausnehmbaren Zahnersatz! Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Ihnen ein neues, strahlendes Lächeln und ein neues Lebensgefühl zu vermitteln.

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